WELTWEITER VERTRIEB VON BÜROBEDARF


fleche_cote_droitALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT LYRECO CE, SE

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren nur „AGB“) gibt die Gesellschaft Lyreco CE, SE (im Weiteren nur Lyreco) Zweigniederlassung Österreich mit Sitz in Große Neugasse 16, 1040 Wien, UID-Nr. ATU62381167, Firmenbuchnummer FN275483y aus, sie gelten für sämtliche Kaufverträge, die Lyreco als Verkäufer abschließt und bei denen die Lieferadresse in Österreich liegt. Die AGB werden zum Zweck der Definition von Begriffen, sowie der Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft Lyreco und dem Käufer ausgegeben. Diese AGB gelten nur für Verkäufe an Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes.

    I. Grundsätzliche Definitionen und Begriffe
        1.    Der Käufer ist eine physische oder juristische Person, die in Übereinstimmung mit diesen AGB der Gesellschaft Lyreco auf beliebige Art (telefonisch, per Fax, mittels Internetseite www.lyreco.com/olo oder www.lyreco.at, per Post) eine Warenbestellung zuleitet.
        2.    Unter Ware werden Produkte verstanden, die durch die Gesellschaft Lyreco unter Angabe ihrer Bezeichnung, Bestellnummer und Waren-beschreibung angeboten werden.

    II. Registrierung
        1.    Die Erstregistrierung des Käufers sowie das schriftliche Einverständnis des Käufers mit diesen AGB sind die unerlässliche Bedingung für die Realisierung der Bestellung und die Lieferung der Ware in der erforderlichen Menge und zum verlangten Ort.
        2.    Bestandteil der Registrierung des Käufers sind diese Angaben:
            a)    Vor- und Nachname der physischen Person oder der Firmenname der juristischen Person,
            b)    Adresse/Sitz des Käufers,
            c)    Lieferadresse und Rechnungsadresse, falls sie abweichend sind,
            d)    Telefonnummer – Kontaktangaben für die Verifikation der Bestellung bzw. für die Zu-stellung der Ware,
            e)    Registriernummer (UID-Nr. und St.-Nr.) des Käufers,
            f)    Bankverbindung und Kontonummer des Käufers,
            g)    Auszug aus dem Handelsregister bzw. Kopie der Gewerbegenehmigung, Bescheini-gung über die Registrierung als Mehrwert-steuer-zahler,
            h)    spezielle Anforderungen an die Zustellung der Ware (Öffnungszeiten, berechtigte Personen für die Warenübernahme).
        3.    Der Käufer ist verpflichtet, die Gesellschaft Lyreco unverzüglich und schriftlich über jedwede Änderungen bei den oben aufgeführten Angaben zu informieren.
        4.    Die Registrierung führt die Gesellschaft Lyreco unverzüglich nach der Erfüllung der oben aufgeführten Bedingungen seitens des Käufers aus. Bei der Registrierung bestätigt der Käufer auch die Annahme der AGB.

    III. Bestellung und Ihre Ablehnung
        1.    Die Bestellung ist eine einseitige Rechtshandlung des Käufers, mit der er ein Interesse zur Lieferung einer durch die Gesellschaft Lyreco im Katalog angebotenen Ware zu dem in der aktuellen Preis-liste angegebenen Preis, zu dem spezifizierten Ort der Lieferung (Lieferadresse) und in der genau festgelegten Menge zum Ausdruck bringt. Gleich-zeitig ist die Bestellung auch der Entwurf eines Kaufvertrages von Seiten des Käufers.
        2.    Mit der Lieferung der verlangten Ware an den Käufer bzw. ersten Spediteur in Über-einstimmung mit der Bestellung kommt es zu einem ordnungsgemäßen Abschluss eines Kaufvertrages für die gelieferte Ware.
        3.    Die Bestellung wird telefonisch, per Fax, mittels der Internetseite www. lyreco.com/olo oder www.lyreco.at oder auf eine andere vereinbarte Weise erteilt.
        4.    Mit der Zustellung der Bestellung an die Gesellschaft Lyreco erklärt der Käufer, dass er die aktuell gültigen Preise der Ware, die im Katalog der Gesellschaft Lyreco angeboten ist, kennt und akzeptiert und ebenso mit diesen AGB einverstanden ist.
        5.    Die Gesellschaft Lyreco ist berechtigt, eine Be-stellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, und zwar ohne jedweden Regress von Seiten des Käufers.
        6.    Die Gesellschaft Lyreco ist ebenso berechtigt, eine Bestellung abzulehnen, sofern der Käufer sämtliche, zum Tag der Ausstellung der Be-stellung fällige Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft Lyreco nicht beglichen hat, bzw. sofern der Käufer mit der Erfüllung der Bestellung seinen durch die Gesellschaft Lyreco festgelegten Kreditrahmen überschreiten würde.
        7.    Nicht katalogisierte Ware wird ausschließlich auf der Grundlage einer speziellen, schriftlichen und bestätigten Bestellung oder eines Kaufvertrages ausgeliefert.

    IV. Lieferung der Ware
        1.    Unter Lieferung der Ware wird die physische Lieferung der bestellten Ware an den Käufer verstanden. Die Lieferung der Ware erfolgt im Falle einer Bestellannahme zwischen 8.00 bis 17.30 Uhr im Verlauf des darauffolgenden Werktages.
        2.    Die Ware wird nur auf der Grundlage einer Bestel-lung des Käufers ausgeliefert, und zwar an den vereinbarten Ort der Lieferung – die Lieferadresse.
        3.    Sofern der Käufer bei der Erstregistrierung keine andere Adresse für die Lieferung einer bestellten Ware angibt, gilt als der Ort der Lieferung der Sitz des Käufers. Für den Fall, dass der Käufer ein Interesse daran hat, die Ware einmalig an eine außergewöhnliche Adresse zu liefern, ist es erforderlich, bei der Zusendung der Bestellung die Gesellschaft Lyreco schriftlich auf diese Tatsache hinzuweisen. Der Käufer ist ver-pflichtet, die Gesellschaft Lyreco unverzüglich und schriftlich über die Änderung der Adresse des Ortes der Lieferung zu informieren.
        4.    Die Gesellschaft Lyreco erfüllt ihre Verpflichtung, die Ware ordnungsgemäß zu liefern, mit dem Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Ware an den Käufer oder ersten Spediteur. Eine partielle Erfüllung ist zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie abzulehnen. Für den Fall, dass die Gesellschaft Lyreco nicht in der Lage ist, die Bestellung im vollen Umfang zu erfüllen, wird die nichtgelieferte Ware registriert und dem Käufer bei der ersten Gelegenheit (nach nächstgelegener Aufbewahrung der fehlenden Ware im Lager) geliefert.
        5.    Bei Warenlieferungen ganzer Paletten behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware binnen 3 Werktagen ab der Annahme der Bestellung zu liefern.
        6.    Der Käufer ist verpflichtet, die Anzahl der Pakete sofort nach der Übernahme der Lieferung zu kontrollieren. Sofern der Käufer eine Beschädigung der gelieferten Ware feststellt, ist es erforderlich, diese Tatsache im unteren Teil des Lieferscheins, in dem mit der Unterschrift die Übernahme der Ware durch den Käufer bestätigt wird, anzugeben.
        7.    Der Käufer oder sein berechtigter Vertreter bestätigt die Übernahme der Ware durch das Aus-schreiben des Namens der berechtigten Person, die die Ware übernimmt, in Druckschrift sowie durch die Unterschrift auf dem für den Bedarf der Gesellschaft Lyreco festgelegten Lieferschein. Der Käufer bürgt dafür, dass die Ware durch eine berechtigte Person übernommen wird.
        8.    Der Lieferschein ist Bestandteil der Warenlieferung. Neben den Angaben über die Gesellschaft Lyreco als Lieferant enthält er die Bezeichnung des Käufers und seine Identifikationsangaben sowie die Angaben über die gelieferte Ware (Bestellnummer, Name der Ware, gelieferte Menge).

    V. Preis der Ware und Zahlung für die gelieferte Ware
        1.    Der Preis der Ware ist in der aktuellen Preisliste die Gesellschaft Lyreco aufgeführt. Die Gesellschaft Lyreco behält sich das Recht vor, beliebig den Preis für die Ware zu korrigieren. Für die jeweiligen Geschäftsfälle ist der Preis entscheidend, der zum Zeitpunkt der Lieferung der Bestellung gültig ist. Über eine Änderung des Preises informiert die Gesellschaft Lyreco durch die Herausgabe einer neuen aktuellen Preisliste. Es ist möglich, sich über eine Änderung des Preises der Ware auch im Kundenservice der Gesellschaft Lyreco oder durch Zusendung einer Anforderung an die im Katalog aufgeführten Kontaktstellen zu informieren. Mit dem Tag der Herausgabe einer neuen aktuellen Preisliste sind die Preise verbindlich, die in der neuen Preisliste aufgeführt sind.
        2.    Unter Rechnung wird der steuerliche Beleg verstanden, der durch die Gesellschaft Lyreco auf der Grundlage des Lieferscheins nach dem Eintritt der Leistungserfüllung (Übergabe der Ware) ausgestellt wird.
        3.    Der Fälligkeitstermin ist der durch die Gesell-schaft Lyreco festgelegte Tag als Tag der spätesten Begleichung der Verbindlichkeiten für die übernommene Ware. Das ist zugleich auch der Tag, zu dem der fakturierte Preis, einschließlich MwSt., auf das Konto der Gesellschaft Lyreco gutgeschrieben sein muss. Der standardgemäße Fälligkeitstermin sind 14 Tage nach der Leistungs-erfüllung der Gesellschaft Lyreco, sofern es nicht anders vereinbart wird.
        4.    Falls der Käufer mit der Bezahlung der Rechnung für die gelieferte Ware in Verzug ist, ist die Gesellschaft Lyreco berechtigt, von ihm die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05% des Schuldbetrags für jeden Verzugstag zu verlangen. Falls der Käufer mehr als 30 Tage nach der Fälligkeit der Rechnung in Verzug ist, ist die Gesellschaft Lyreco berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss in schriftlicher Form ausgeführt werden. Er wird zum Zeitpunkt seiner Zustellung an den Käufer wirksam. Der Rücktritt vom Vertrag wird zum Zeitpunkt der Absendung des Rücktritts per Fax oder mittels elektronischer Post an die Adresse des Käufers als zugestellt erachtet. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, der Gesellschaft Lyreco sofort die erworbene und nicht bezahlte Ware im ursprünglichen Zustand und in der ursprünglichen Menge, auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr zurückzugeben. Der Zeitpunkt und die Form der Rückgabe der Ware muss persönlich vereinbart werden. Für den Fall, dass eine Rückgabe in der ursprünglichen Menge und im ursprünglichen Zustand nicht möglich sein sollte, behält sich die Gesellschaft Lyreco das Recht vor, den Schuldbetrag mit allen verfügbaren Rechtsmitteln einzufordern.
        5.    Sofern der Käufer eine Rechnung oder einen Teil von ihr reklamiert, ist er verpflichtet, den Teil der Rechnung, auf den sich die Reklamation nicht bezieht, bis zum Datum der Fälligkeit zu bezahlen. Andernfalls ist die Gesellschaft Lyreco berechtigt, vom Käufer Verzugszinsen zu verlangen.

    VI. Transportkosten
    Für den Fall, dass der Wert der bestellten Ware den Betrag von 49,95 EUR ohne MwSt. übersteigt, werden die Transportkosten, die mit der Lieferung der Ware an die Lieferadresse verbunden sind, in voller Höhe durch die Gesellschaft Lyreco beglichen. Für den Fall, dass der Preis der bestellten Ware niedriger als 49,95 EUR ohne MwSt. ist, werden dem Käufer pauschal Transportkosten in Höhe von 4,95 EUR ohne MwSt. berechnet.

    VII. Rückgabe der Ware
        1.    Der Käufer hat das Recht, binnen 30 Tagen ab der Übernahme der Ware eine irrtümlich bestellte Ware auf Kosten der Gesellschaft Lyreco unter der Voraussetzung zurückzugeben, dass die Ware unbeschädigt im ursprünglichen Zustand und in der unbeschädigten, ursprünglichen Verpackung zurückgegeben wird. Wir weisen speziell darauf hin, dass insbesondere das Zubehör für Drucker (Toner, Patronen und Bänder) nur in der ursprüng-lichen, nicht geöffneten Verpackung zurückgegeben werden kann und das Sicherungsband bei Toner nicht entfernt werden darf oder wenn nachweislich ein Fehler bei der Bestellung seitens Lyreco verursacht wurde. Bei Erfüllung der aufgeführten Bedingungen nimmt die Gesellschaft Lyreco die Ware zurück und stellt dem Käufer einen Gutschein aus.
        Anhand dieser Bestimmungen ist Retoure-möglichkeit von weiteren Produkten nicht erstattet:
            a)    Produkte, die nach Wunsch des Kunden bestellt und ausgeliefert wurden
            b)    Produkte aus der Sektion Möbel – Bürostühle, Büromöbel, wo bereits Montage angefangen wurde.
        2.    Die physische Rückgabe der Ware erfolgt nach der Meldung der Warenrückgabe in schriftlicher Form oder telefonisch an den Kundenservice der Gesellschaft Lyreco. Die Ware übernimmt der Spediteur der Gesellschaft Lyreco bei erster Gelegenheit auf der Grundlage eines Warenrückscheins.
        3.    Ohne Ausstellung eines Warenrückscheins ist es nicht möglich, die Ware zurückzugeben. Ohne Warenrückschein kann der Spediteur die Ware zur Rückgabe an die Gesellschaft Lyreco nicht übernehmen.

    VIII. Garantiezeit
    Auf alle Produkte die von der Firma Lyreco angeboten werden, mit Ausnahme von verderblichen Waren (Lebensmittel und Getränke) gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten, wenn dies nicht im Widerspruch mit allgemeinen gesetzlichen Bestim-mungen steht. Auf ausgewählte Warengruppen wird eine längere Garantiezeit gewährt. Die längere Garantiezeit wird stets im Lyreco Katalog in der Beschreibung des konkreten Artikels angegeben.

    IX. Reklamationen
        1.    Unter Reklamation wird die einseitige Rechts-handlung des Käufers erachtet, die auf die Gel-tend-machung der Rechte zur Haftbarkeit für Mängel der gelieferten Ware gerichtet sind (qualitative und/oder quantitative). Die Reklamation muss in schriftlicher Form oder durch Meldung an den Kundenservice der Gesellschaft Lyreco ausgeführt werden.
        2.    Die Reklamation auf sichtbare Mängel (qualitative und/oder quantitative) der gelieferten Ware muss spätestens binnen 7 Kalendertagen ab der Lieferung der Ware erfolgen.
        Die Reklamation muss enthalten:
            •    die Bestell- oder Kundennummer
            •    die Bestellnummer des Produktes gemäß dem Katalog,
            •    die fehlende Menge und/oder die Spezifizierung der qualitativen Mängel der Ware.
        3.    Im Falle der Akzeptierung der Reklamation auf quantitative Unterschiede (Unterschied zwischen der Menge der physisch gelieferten Ware und der auf dem Lieferschein angegebenen Menge) wird die fehlende Ware bei erster Gelegenheit geliefert.
        4.    Im Falle der Akzeptierung der Reklamation auf sichtbare qualitative Mängel wird die mangel-hafte Ware bei erster Gelegenheit durch eine Ware ersetzt, die die Forderungen des Käufers erfüllt.
        5.    Reklamationen auf verdeckte Mängel, die während der Nutzung der gelieferten Ware entstehen, müssen in schriftlicher Form oder durch Meldung an den Kundenservice der Gesellschaft Lyreco ausgeführt werden.
        6.    Die Beseitigung der Reklamation wird in Über-einstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Garantien für die konkrete Art der Ware entsprechend der Rechtsordnung der Republik Österreich sein. Im Falle einer Reparatur ist der Kunde verpflichtet, das Produkt zurückzunehmen.

    X. Abschließende Bestimmungen
        1.    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesell-schaft Lyreco und dem Käufer richten sich nach der Rechtsordnung der Republik Österreich.
        2.    Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß diesen AGB entstehen, vor allem durch eine Vereinbarung zu lösen.
        3.    Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Käufer und der Gesellschaft Lyreco entstehen, werden an einem zuständigen Gericht der Republik Österreich entschieden.
        4.    Diese AGB erlangen Rechtskraft und Rechts-wirksamkeit ab dem 3. 1. 2011.

    Wien, den 3. 1. 2011